Die Stadt Görlitz hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Fahrradfreundlichkeit in den kommenden Jahren weiter zu verbessern und dabei die Radverkehrsführung sowohl baulich als auch rechtlich auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu fanden im Jahr 2012 fünf Verkehrsschauen per Rad mit Vertretern der Polizei, des ADFC und der Stadtverwaltung statt, bei denen der nahezu komplette Bestand der Radverkehrsanlagen unter die Lupe genommen wurde.
Quelle: Stadtverwaltung Görlitz - Radverkehrskonzeption
Viele der 2012 ermittelten Problemfälle sind in die Radverkehrskonzeption der Stadt Görlitz eingeflossen, einige konnten auch umgesetzt werden. Seit 2012 sind weitere Problemstellen hinzugekommen, die Teils vom ADFC Görlitz selbst benannt wurden, aber auch von Radfahrern aus Görlitz und Umgebung an den ADFC Görlitz herangetragen wurden. Wir versuchen, diese in der Auflistung dargestellten Probleme bzw. Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des obigen Leitsatzes einer Lösung zuzuführen.
Die Einmündung des Radweges von der Reichertstraße in die Büchtemannstraße ist häufig zugeparkt (sieht man auch an den Reifenspuren im Boden), was durch Poller unterbunden werden könnte. Diese wurden nach drei Jahren dann auch dort eingesetzt.
Hinweis: Durch Wegfall des geplanten Radweges untere Reichertstraße zugunsten von Parkplätzen soll laut Aussagen in Bürgerversammlungen Südstadt die Büchtemannstraße zur Weiterführung des Radverkehrs herangezogen werden. Dann wird diese Stelle deutlich mehr von Radfahrenden genutzt werden.
Die Cottbuser Straße ist eine Zumutung für den Radverkehr. In Richtung Brautwiesenplatz fahrend muss sich der Radverkehr an der Kreuzung Cottbuser/Rauschwalder Straße um gerade auszufahren in die Straßenmitte einordnen, da die rechte Spur zur Abbiegespur wird. Als Bundesstraße ist die Cottbuser Straße stark befahren und es fehlen seperate Fahrradspuren. Die Straße wird von vielen mit dem Fahrrad gemieden bzw. wird auf den Gehweg ausgewichen.
Die Hussittenstr. ist als Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben. Allerdings ist die Zufahrt von der Schlesischen Straße aus nicht vorgesehen. Wir haben unseren Verbesserungsvorschlag, die Einmündung ähnlich der oberen Carl-von-Ossietzky-Straße zu gestalten, dazu an die Stadt gegeben.
Folgende Antwort haben wir dazu erhalten:
Eine Umsetzung analog der Carl-von-Ossietzky-Straße ist nicht möglich, da hierzu die Signalanlage der Straßenbahn aufwändig angepasst werden müsste. Stattdessen streben wir eine Erweiterung der Bordabsenkung und die Freigabe der Fußgängerfurt für Radfahrer an, um eine rechtlich saubere Einfahrt für Radfahrer von der Schlesischen Straße in die Hussitenstraße zu ermöglichen. Dies wurde an die SG Straßenbau/ Stadtgrün weitergegeben, mit der Bitte um Umsetzung in 2021 und anschließender Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde
Der Oder-Neiße-Radweg liegt inzwischen nur noch auf Platz 22 der beliebtesten Fernradwege Deutschlands. Dazu tragen u.a. auch die vielen straßenbegleitenden Abschnitte, oft entlang von Bundesstraßen, bei. Durch die geplante unbefristete Radverkehrs-Sperrung der kleinen Brücke über die Pließnitz in Hagenwerder droht nun eine weiteres Stück tourismusunfreundlicher Routenführung hinzuzukommen.
Der Technische Ausschuss der Stadt Görlitz hat entschieden, auf Fördermittel für einen Brückenneubau zu verzichten, die marode Brücke nur zu sanieren und danach nur noch für Fußgänger freizugeben. Der Radverkehr soll künftig über die Bundesstraße 99 geleitet werden. Es scheint sich jedoch noch nicht überall herumgesprochen zu haben: Wer seinen Urlaub auf dem Fahrrad verbringt, will ja eben genau das nicht, denn sonst würde man ja mit dem Auto statt mit dem Fahrrad fahren! Diese Brückensperrung wird die Attraktivität des Oder-Neiße-Radweges noch weiter schmälern und die Nutzerzahlen noch mehr verringern. Apropos Nutzerzahlen: Wie hoch sind diese denn, wenn nach der Sanierung nur noch Fußgänger die Brücke nutzen dürfen? Lohnt es sich überhaupt, dafür 200 000 Euro auszugeben? Oder ist es nicht doch sinnvoller, noch ein Drittel draufzulegen, Fördermittel in Anspruch zu nehmen und durch den damit möglichen Brückenneubau Nutzerzahlen zu erreichen, die den Aufwand rechtfertigen? Welches Zahlenmaterial zu den Nutzerzahlen wurde für die Entscheidungsfindung herangezogen? Wir vermuten, gar keines!
Der ADFC Görlitz bittet die Stadt Görlitz, sich dafür einzubringen, dass diese aus unserer Sicht vorschnelle Entscheidung, die offenbar ohne Berücksichtigung der touristischen Situation gefällt wurde, nochmals sorgfältig und auch unter dem Gesichtspunkt Fördermittelabruf und Nutzerzahlen überdacht wird. Der Landkreis sollte als Unterstützer eingebunden werden und in die Entscheidungsfindung müssen nicht nur Techniker, sondern auch Touristiker einbezogen werden! Was nutzt dann der Aufwand für einen tollen Rastplatz, der demnächst in Klingewalde geplant ist, wenn da immer weniger Radtouristen vorbeigeradelt kommen?
ADFC Görlitz Quellen: "Sächsische Zeitung" vom 14.9.22, 23.9.22, 14.11.2022
Aus Richtung Osten vom BSZ kommend mündet der Gehweg kurz vor der Kreuzung in einen Radfahrstreifen. Der Gehweg ist davor jedoch nicht für den Radverkehr freigegeben. An der Kreuzung ist der Radfahrstreifen unterbochen und erweckt für viele Kfz-Fahrer:innen den Eindruck, dass der Radverkehr nur in den Jakobstunnel fährt und nicht weiter gerade aus entland der Sattigstraße fahren könnte.
Wir fordern eine klare Führung des Radverkehrs und eine Fortführung des Radfahrstreifens über den Kreuzungsbereich hinaus.
Im Kreisverkehr Brautwiesenplatz wird der Radverkehr bisher im Mischverkehr geführt. Jedoch ist die Fahrbahn im Kreisverkehr so breit, dass dies immer wieder dazu führt, dass Radfahrende im Kreisverkehr überholt werden.
Wir fordern deswegen eine klare Führung des Radverkehrs mit entsprechenden farblichen Markierungen im Kreisverkehr bzw. an den Zufahrtsstraßen sowie eine Reduzierung der Fahrbahnbreite für den motorisierten Verkehr.
Aus Richtung Weinhübel kommend endet der Radweg noch vor dem Ortseingangs-Schild in Kunnerwitz. Radfahrer müssen hier die Straße überqueren. Wir fordern, den Gehweg an dieser Stelle für den Radverkehr freizugeben sowie die Aufstellung eines Hinweisschildes für den motorisierten Verkehr (Verkehrszeichen 138).
Der Zustand am Obermarkt entspricht wegen des starken KFZ-Verkehrs nicht den Vorstellungen von einer autoarmen, menschenfreundlichen Innenstadt und beeinträchtig erheblich die Aufenthaltsqualität für die dort ansässige Freiluftgastronomie. Eine Sperrung für den Durchgangsverkehr würde dieses Problem ohne großen Aufwand und ohne jegliche Einschränkungen bei der Erreichbarkeit lösen.
Ein intelligentes Parkplatzleitsystem an der Einfahrt zum Obermarkt in Höhe Kaisertrutz/Reichenbacher Turm würde darüber hinaus auch den parkplatzsuchenden Verkehrminimieren. Für den Linienbus müsste eine Ausnahmeregel gelten, wobei die Streckenführung über den Obermarkt ohnehin zu hinterfragen ist.
Hotherstr. -Einmündung Nikolaigraben
Mehrfach wurde an ADFC Görlitz herangetragen, dass es am Ende der Hotherstr./Ecke Nikolaigraben zu Stürzen kam. Ursache dafür ist die "optische Täuschung", dass der Radfahrer nicht bis auf den Nikolaigrabenfahren
muss, sondern bereits vorher rechts auf den Fußweg abbiegen kann. Da kurz danach der Fußweg ohnehin für Radfahrer freigegeben wird, sollte diese Freigabe bis an die Einmündung vorgezogen werden und der Bordstein abgesenkt werden. Das würde die Sicherheit der Radfahrer fördern, da die kurzzeitg vorgeschriebene Einordnung in den KFZ-Verkehr in der Kurve des Nikolaigrabens/am Stockborn entfällt.
Schlechte Wegoberflächen
Zwei Beiträge in der Sächsischen Zeitung, welche Ende des Jahres 2022 erschienen, zum deutsch-polnischen Fördermittelabruf, u.a. für die Weinberg-Verschönerung, erwecken Hoffnung, dass der seit 2013 wegen Steinschlaggefahr gesperrte Weg durch die kleine „Schlucht“ in Höhe der Obermühle auch wieder für Radtouristen auf dem Oder-Neiße-Radweg nutzbar werden könnte. Die Beliebtheit dieses überregionalen Radweges ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, was sicherlich auch an seinen vielen Problemstellen liegt. Um so wichtiger ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und möglichst viele dieser Kritikpunkte zu beseitigen.
Im Bereich der Stadt Görlitz geht es hier insbesondere auch um den kurzen kopfsteingepflasterten Abschnitt von der Dr.-Kahlbaum-Allee bis zur Einfahrt in die o.g. „Schlucht“. Immer wieder wurde, auch durch den ADFC Görlitz, die radfahrfreundliche Sanierung dieses kurzen, aber heftigen Abschnittes angemahnt, doch genauso oft auch mit den unterschiedlichsten Argumenten für nicht realisierbar erklärt. Jetzt aber zeigt sich eine konkrete finanzielle Möglichkeit ab, und die sollte nun auch konsequent für die Oberflächensanierung dieses kleinen Abschnittes genutzt werden, auch wenn Sichtachsen und Aussichtspunkte sicher auch ihre Berechtigung haben. Ist dieser Weg doch vor allem auch der „Zubringer“ für viele Badegäste aus dem Görlitzer und Zgorzelecer Stadtgebiet, die während der Badesaison, in Scharen mit dem Fahrrad zum Berzdorfer See strömen. Die Nutzung des Inselweges erfolgt nahezu ausschließlich durch Radfahrer und Fußgänger, Aufwand und Kosten für die Oberflächenanpassung sollten sich demnach in Grenzen halten und sind zwingend auch nur für den kleinen Abschnitt bis zur Einfahrt in die Schlucht erforderlich. Und eventuell muss die Zufahrt nicht mal in ihrer kompletten Breite ausgebaut werden, wenn man sich beim Ausbau auf zwei ausreichend breite Spuren für den Radverkehr beschränkt.
Der schlechte Zustand besteht schon so viele Jahrzehnte lang, und wenn sich jetzt wieder nichts tut, wird dort auch in den kommenden Jahrzehnten immer wieder das Fluchen durchgeschüttelter Radfahrer zu hören sein ... und zwar sowohl auf deutsch als auch auf polnisch.
Die Grenzstraße und Friesenstraße sind gleichrangige Straßen, sodass links vor rechts zu beachten ist. Die Friesenstraße ist eine Einbahnstraße, sodass nicht mit motorisiertem Verkehr zu rechnen ist, welcher aus der Friesenstraße kommt. Jedoch ist die Straße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben, sodass deren Vorfahrt an der Kreuzung beachtet werden muss. Häufig wird dies von Kfz-Fahrer:innen auf dem Grenzweg ignoriert und dem Radverkehr die Vorfahrt genommen. Um die Sichtbarkeit zu erhöhen, sollten sowohl entsprechende Schilder sowie unterstützende Fahrbahnmarkierungen vorgenommen werden.
Wenn man mit dem Fahrrad stadteinwärts von SIEMENS kommend die Melanchthonstraße hinab fährt, dann kann man im unteren Teil der Melanchthonstraße Richtung Wasserturm einen sogenannten „anderen Radweg“ nutzen, der 2004 baulich getrennt von der Fahrbahn angelegt wurde. Biegt man dann aber am Ende der Melanchthonstraße (in Höhe Wasserturm) mit dem Fahrrad rechts in die Sattigstraße ab, dann endet der „andere Radweg“ an der Einfahrt „Im Bogen“. Mit dem Rad muss man unmittelbar nach der Bushaltestelle nach links auf die Fahrbahn schwenken. Das erfordert einiges an Geschick und einen sehr weit verdrehten Hals für den Schulterblick. Aufgrund der Kurve sind Kraftfahrzeuge außerdem immer nur im letzten Moment erkennbar. Grund dafür ist das ab der Einfahrt „Im Bogen“ für parkende KFZ freigegebene Gehwegstück bis zurEinmündung Jauernicker Straße.
Zwei Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für Radfahrende sind denkbar:
1. Verlagerung des Parkbereiches auf die gegenüberliegende Straßenseite der Sattigstraße,
2. Freigabe des Gehweges für den Radverkehr bei Beibehaltung der gegenwärtigen Parkordnung.
Das „Einfädeln“ für Radfahrende aus der o.g. Richtung in den Mischverkehr ist durch die unterschiedliche Straßenbreite an der Einmündung Jauernicker Str. deutlich einfacher als bei der Einfahrt Im Bogen!
Radfahrende, die aus der o.g. Richtung rechts in die verkehrsarme Jauernicker Str. einbiegen wollen, müssen sich so an der Einfahrt im Bogen gar nicht erst in den starken Mischverkehr auf der Sattigstr. einfädeln, den sie ohnehin gleich wieder verlassen wollen.
Der Abstand zwischen den Schienen und dem Bordstein wird zunehmend enger, was immer wieder zu Stürzen von Radfahrer:innen führt. Die Stadt plant eine komplette Umgestaltung des Verkehrsraumes und sieht bis dahin von kleineren Maßnahmen in dem Bereich ab.
Am Sechsstädteplatz ist die ohnehin schon durch einen Baum eingeengte Spur ist in beide Richtungen freigegeben. Um die Situation zu verbessern haben wir angeregt, die Spuren jeweils nur in eine Richtung freizugeben und damit die Begegnungsmöglichkeiten zu verringern.
Auszug aus der Antwort: Die Begrenzung auf eine Spur ist bewusst gewählt, da hier Fuß- und Radverkehr gemeinsam geführt werden und durch die Führung in beide Richtungen die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme (auch auf Fußgänger) erhöht wird. Eine jeweils einseitige Führung würde nach unserer Auffassung zu schnellerem Radfahren verleiten. Weiterhin birgt eine Öffnung beider Seiten auf der stadteinwärts führenden östliche Seite einen neuen Unfallschwerpunkt beim Einfahren in die Kunnerwitzer Straße, da ein "Durchfahren" in Richtung Bahnhof unter Nichtbeachtung des von rechts kommenden Kfz-Verkehrs erleichtert würde. Mit der derzeitigen Regelung verringert das Queren der Straßenbahngleise sowie die besseren Sichtbeziehungen in beide Arme der Kunnerwitzer Straße dieses Risiko. Hier sprechen nach unserer Einschätzung gegenseitige Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit derzeit gegen die Erleichterung für den Radverkehr und für ein Belassen der derzeitigen Regelung.
Ähnlich wie auf der stadtauswärts führenden Seite der Zittauer Straße sollte zwischen Wasserwerk und Goethestr. auf der stadteinwärts führenden Seite eine separate Spur für Radfahrende eingerichtet werden.
Die zunehmende Verwendung von Pedelecs/E-Bikes führt zu einer stärkeren Nutzung dieses Streckenabschnitts der Zittauer Straße auch bergauf. Für Radfahrer freigegebene Fußgängerwege sind aber für Fahrräder mit Elektroantrieb durch die geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 4 bis 7 km/h völlig ungeeignet.
Herr Tschage vom Bau- und Liegenschaftsamt hatte sich übrigens mal dahingehend geäußert, dass dort eine denkbare Strecke für einen Popup-Radweg wäre. Der ADFC-Görlitz würde dies sehr begrüßen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.
Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.
Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.
Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.